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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 7/2023
Der Inhalt:

Rettung von Lebensmitteln
Containern ist immer noch verboten

vom 07.04.2023
Wann handelt die Bundesregierung?

Wer weggeworfene, aber noch genießbare Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten holt, macht sich strafbar. Das wollte die Ampel-Regierung ändern – doch bislang hat sich nichts getan, wie aus der Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervorgeht. Lebensmittelverschwendung sei »eine vielschichtige Problematik, die nicht durch eine singuläre Maßnahme gelöst werden kann«, heißt es in der Begründung.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 07/2023 vom 07.04.2023, Seite 33
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Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatten Anfang des Jahres eine gemeinsame Initiative für die Entkriminalisierung gestartet. Containern sollte den Plänen nach nur noch bestraft werden, wenn gleichzeitig ein Hausfriedensbruch vorliegt, also wenn etwa ein Zaun überwunden oder ein Tor ausgehebelt wird, um an die Abfallcontainer zu gelangen. Eine Sitzung des zuständigen Ausschusses von Bund und Ländern über den strafrechtlichen Umgang mit Containern blieb im Februar aber ohne Ergebnis. Derzeit unterstütze die Bundesregierung ein Vorhaben der EU-Kommission, die Regelungen zu den Datumsangaben bei Lebensmitteln zu überarbeiten, heißt es weiter. Auch sollen Hersteller verschiedene Verpackungsgrößen anbieten. Lebensmittelhandel, Gastronomie und Kantinen sollten zudem in Gesprächsrunden »Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung« ausarbeiten.

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