… bis dass der Tod uns scheide t ?
von
Doris Weber
vom 26.05.2016
Frau Ruster, nach katholischem Eheverständnis und Kirchenrecht dürfen Katholiken kein zweites Mal heiraten. Die erste Eheschließung ist unauflöslich. Wer sich dennoch standesamtlich ein zweites Mal verheiratet, dem bleibt die kirchliche Trauung und Teilhabe an allen Sakramenten untersagt. Leben die Paare in einer Zweitehe ihre Sexualität aus, so gilt dies als fortwährender Ehebruch und schwere Sünde. Ist diese Haltung der katholischen Kirche nicht sehr unbarmherzig?
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Datum der Erstveröffentlichung: 26.05.2016
Heidi Ruster
leitet die Katholische Familien- und Eheberatungsstelle in Bonn.
Gemeinsam mit ihrem Mann
Thomas Ruster
, Professor für Systematische Theologie und Dogmatik in Dortmund, schrieb sie das Buch »… bis dass der Tod euch scheidet? Die Unauflöslichkeit der Ehe und die wiederverheirateten Geschiedenen. Ein Lösungsvorschlag«.
Heidi Ruster
leitet die Katholische Familien- und Eheberatungsstelle in Bonn.
Gemeinsam mit ihrem Mann
Thomas Ruster
, Professor für Systematische Theologie und Dogmatik in Dortmund, schrieb sie das Buch »… bis dass der Tod euch scheidet? Die Unauflöslichkeit der Ehe und die wiederverheirateten Geschiedenen. Ein Lösungsvorschlag«.

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