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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 22/2017
Der Inhalt:

Familiennachzug erleichtern?

vom 28.11.2017
Wer als politisch Verfolgter in Deutschland Asyl erhält, darf die engsten Angehörigen nachholen. Kriegsflüchtlinge – sogenannte subsidiär Schutzberechtigte – dürfen das derzeit nicht. Soll diese Regelung, die bis März 2018 gilt, verlängert werden? Ein Pro und Contra mit Diakonie-Präsident Ulrich Lilie und Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie (linkes Bild) meint, dass der Familiennachzug erleichtert werden sollte, Uwe Lübking, Beigeordneter beim Städte und Gemeindebund, warnt davor (Fotos: pa/Burgis; Link/Frabtonwerk)
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie (linkes Bild) meint, dass der Familiennachzug erleichtert werden sollte, Uwe Lübking, Beigeordneter beim Städte und Gemeindebund, warnt davor (Fotos: pa/Burgis; Link/Frabtonwerk)
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Ulrich Lilie: Ja, nur so klappt die Integration

Der Schutz von Ehe und Familie, wie ihn das Grundgesetz garantiert, muss unterschiedslos für alle Menschen gelten. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge stellt diesen Schutz infrage. Familien gehören zusammen. Sie sind der Ort, an dem Menschen füreinander Verantwortung übernehmen und sich gegenseitig unterstützen. Die Familie ist ein Integrationsmotor, sie hilft den Menschen, ihre persönlichen Chancen zu ergreifen und Lebensperspektiven zu entwickeln.

Die Aussetzung des Familiennachzugs bedeutet häufig eine menschliche Katastrophe für die Betroffenen. Das erleben die

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