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Familiennachzug erleichtern?

Wer als politisch Verfolgter in Deutschland Asyl erhält, darf die engsten Angehörigen nachholen. Kriegsflüchtlinge – sogenannte subsidiär Schutzberechtigte – dürfen das derzeit nicht. Soll diese Regelung, die bis März 2018 gilt, verlängert werden? Ein Pro und Contra mit Diakonie-Präsident Ulrich Lilie und Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund
vom 28.11.2017
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Diakonie-Präsident Ulrich Lilie (linkes Bild) meint, dass der Familiennachzug erleichtert werden sollte, Uwe Lübking, Beigeordneter beim Städte und Gemeindebund, warnt davor (Fotos: pa/Burgis; Link/Frabtonwerk)
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie (linkes Bild) meint, dass der Familiennachzug erleichtert werden sollte, Uwe Lübking, Beigeordneter beim Städte und Gemeindebund, warnt davor (Fotos: pa/Burgis; Link/Frabtonwerk)

Ulrich Lilie: Ja, nur so klappt die Integration

Der Schutz von Ehe und Familie, wie ihn das Grundgesetz garantiert, muss unterschiedslos für alle Menschen gelten. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge stellt diesen Schutz infrage. Familien gehören zusammen. Sie sind der Ort, an dem Menschen füreinander Verantwortung übernehmen und sich gegenseitig unterstützen. Die Familie ist ein Integrationsmotor, sie hilft den Menschen, ihre persönlichen Chancen zu ergreifen und Lebensperspektiven zu entwickeln.

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Die Aussetzung des Familiennachzugs bedeutet häufig eine menschliche Katastrophe für die Betroffenen. Das erleben die Beraterinnen und Berater der Diakonie täglich. Die Sorge und Ungewissheit, wie es ihren Angehörigen in der Heimat geht und ob sie noch leben, macht Flüchtlinge krank. Wer Tag und Nacht Angst um seine Familie hat, hat keine Energie, sich auf Sprachkurse oder Ausbildung zu konzentrieren. Besonders gravierend ist die Aussetzung für unbegleitete Minderjährige, die sich allein ohne ihre Familie in einer fremden Gesellschaft einleben müssen.

Menschen, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung fliehen, sollten das Recht haben, mit ihren engsten Familienangehörigen vereint zu leben. Der Familiennachzug für subsidiäre Schutzberechtigte – also Flüchtlinge, die nicht individuell verfolgt wurden, aber für die dennoch eine Gefahr für Leib und Leben besteht, zum Beispiel aufgrund des Krieges in Syrien – wurde bis März 2018 ausgesetzt. Damit sollte verhindert werden, dass zu viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Diese Annahme hat sich angesichts der tatsächlichen Zahlen nicht als realistisch erwiesen, deshalb gibt es keine sachlich tragende Begründung für eine weitere Aussetzung. Es ist aber nicht nur aus humanitären Gründen geboten, den Familiennachzug zuzulassen. Auch integrationspolitisch ist es sinnvoll – und aus christlicher Perspektive geboten.

Uwe Lübking: Nein, das können wir nicht stemmen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt davor, sich auf einen schnellen und unbegrenzten Familiennachzug bei Personen mit subsidiärem Flüchtlingsstatus zu verständigen. Die derzeitige Übergangsregelung verschafft den Städten und Gemeinden die dringend notwendige Zeit, um sich auf die Integration derjenigen Geflüchteten mit Bleibeperspektive konzentrieren zu können. Mit Blick auf die Integrations- und Sprachkurse sowie den noch wachsenden Bedarf an Plätzen in Schulen, Kitas sowie auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt sind die Voraussetzungen für den Familiennachzug für viele Städte und Gemeinden nicht gegeben. Geflüchtete konzentrieren sich derzeit stark auf bestimmte Ballungsgebiete und Städte. Dadurch kommt es zu einer ungleichen Lastenverteilung und es entsteht die Gefahr sozialer Brennpunkte oder Ghettobildungen.

Der Familiennachzug sollte davon abhängig gemacht werden, dass der Flüchtling seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie selber sichern kann und ausreichender Wohnraum vorhanden ist. Wir brauchen dringend mehr Unterbringungsmöglichkeiten, bevor Menschen nachgeholt werden. Konflikte zwischen der einheimischen Bevölkerung und Geflüchteten auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum müssen vermieden werden. Daher sollte das Thema sozialer Wohnungsbau ganz oben auf der Agenda einer neuen Bundesregierung stehen!

Es müssen also zunächst Grundlagen geschaffen werden, um den Familiennachzug angemessen steuern zu können. Aus dem Verfassungsrecht, dem Völkerrecht, dem Unionsrecht und der Kinderrechtskonvention folgt kein unbedingtes Nachzugsrecht für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus. Trotzdem gilt: Auch für subsidiär Schutzberechtigte sind ja in Härtefällen und aus dringenden humanitären Gründen weiterhin Ausnahmen von der Aussetzung des Familiennachzugs möglich.

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Personalaudioinformationstext:   Ulrich Lilie, geboren 1957, ist evangelischer Theologe und Präsident der



Diakonie Deutschland. Er ist Vater von vier Kindern. Uwe Lübking, geboren 1956, ist Jurist und Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund.
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