Beamte gesetzlich krankenversichern?
vom 28.08.2017
Beamte gesetzlich krankenversichern? Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks wirbt dafür, Klaus Dauderstädt, Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, der Spitzenorganisation für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ist dagegen (Fotos: www.hamburg.de/Bina Engel; DBB Beamtenbund und Tarifunion)
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Sie sind kein Print-Abonnent? Jetzt gratis testen
Jetzt direkt weiterlesen:
Digital-Zugang
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Sie sind bereits Digital-Abonnent? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
4 Wochen freier Zugang zu allen
PF+ Artikeln inklusive E-Paper
ergänzend zu Ihrem Print-Abo
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
Cornelia Prüfer-Storcks: Ja, das ist sozial gerecht!
Ab August 2018 sollen sich Beamtinnen und Beamte in Hamburg auf Wunsch gesetzlich krankenversichern können und erhalten dann statt der individuellen Beihilfe den hälftigen Betrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn es ist weder zeitgemäß, noch sozial gerecht oder verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankenkosten von Beamtinnen und Beamten ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert werden. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von schon jetzt gesetzlich versicherten Beamten beteiligt.
Hanna Leinemann 10.09.2017, 12:57 Uhr:
Solange es den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten in der Beschäftigung gibt - hier hoheitsrechtliche Aufgaben, dort nicht - ergibt sich auch eine Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Beamten (ich denke dabei an Berufsbeamte wie Polizisten, Zöllner, Soldaten, Lehrer, Verwaltungsbeamte, aber nicht an politische Beamte). Hier sollte man nicht anfangen, die Strukturen auszuhöhlen. Das ging schon einmal vor Jahrzehnten in Schleswig-Holstein schief. - Ein Beamter hat wegen der hoheitsrechtlichen Aufgaben besondere Pflichten; dann hat auch der Staat den Beamten gegenüber seine Fürsorgepflicht zu erfüllen. -