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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 16/2017
Der Inhalt:

Beamte gesetzlich krankenversichern?

vom 28.08.2017
Hamburg will als erstes Bundesland seine Beamten entscheiden lassen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern, und dies finanziell mittragen. Befürworter einer »Krankenversicherung für alle« werten dies als einen Schritt in die richtige Richtung. Doch ist das klug? Ein Pro und Contra
Beamte gesetzlich krankenversichern? Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks wirbt dafür, Klaus Dauderstädt, Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, der Spitzenorganisation für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ist dagegen (Fotos: www.hamburg.de/Bina Engel; DBB Beamtenbund und Tarifunion)
Beamte gesetzlich krankenversichern? Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks wirbt dafür, Klaus Dauderstädt, Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, der Spitzenorganisation für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ist dagegen (Fotos: www.hamburg.de/Bina Engel; DBB Beamtenbund und Tarifunion)
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Cornelia Prüfer-Storcks: Ja, das ist sozial gerecht!

Ab August 2018 sollen sich Beamtinnen und Beamte in Hamburg auf Wunsch gesetzlich krankenversichern können und erhalten dann statt der individuellen Beihilfe den hälftigen Betrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn es ist weder zeitgemäß, noch sozial gerecht oder verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankenkosten von Beamtinnen und Beamten ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert werden. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von schon jetzt gesetzlich versicherten Beamten beteiligt.

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Hanna Leinemann 10.09.2017, 12:57 Uhr:
Solange es den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten in der Beschäftigung gibt - hier hoheitsrechtliche Aufgaben, dort nicht - ergibt sich auch eine Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Beamten (ich denke dabei an Berufsbeamte wie Polizisten, Zöllner, Soldaten, Lehrer, Verwaltungsbeamte, aber nicht an politische Beamte). Hier sollte man nicht anfangen, die Strukturen auszuhöhlen. Das ging schon einmal vor Jahrzehnten in Schleswig-Holstein schief. - Ein Beamter hat wegen der hoheitsrechtlichen Aufgaben besondere Pflichten; dann hat auch der Staat den Beamten gegenüber seine Fürsorgepflicht zu erfüllen. -