Zur mobilen Webseite zurückkehren
Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 11/2020
Der Inhalt:

Glaubensprüfung vor Gericht

vom 12.06.2020
Bundesverfassungsgericht bestätigt umstrittene Praxis bei Asylverfahren
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

Das Bundesverfassungsgericht hat die Praxis bestätigt, in Asylverfahren einen als Asylgrund angegebenen Übertritt zum christlichen Glauben kritisch zu hinterfragen. Prüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und durch Verwaltungsgerichte seien legitim. Viele Seelsorger, aber auch Juristen hatten diese Praxis als übergriffig und als Widerspruch zum Grundgesetz kritisiert. Es könne nicht sein, dass weltliche Richter bei einem Asylverfahren sich ein Urteil über den Glauben des Antragstellers anmaßen, einen Glaubensübertritt als vorgeschobenen Asylgrund beargwöhnen oder gar Prüfungen über das Glaubenswissen vornehmen. Das Bundesverfassungsgericht betont dagegen das Recht der Justiz auf Prüfung, setzt aber Grenzen. Behörde und Gerichte dürften keine formalen oder inhaltlichen »Glaubensprüfungen« vornehmen, heißt es im Beschluss. Sie seien nur berechtigt zu prüfen, ob die Ausübung des christlichen Glaubens für die religiöse Identität des Betroffenen zentrale Bedeutung habe und somit der Asylgrund einer Verfolgung aus religiösen Gründen berechtigt sei. Dies verletze weder das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften noch die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit des Einzelnen, argumentieren die Karlsruher Richter.

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung.

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette.