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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 10/2014
Der Inhalt:

Inklusion auch im Gymnasium?

vom 27.05.2014
Alle Kinder gemeinsam in einer Klasse unterrichten: Das ist die Idee der Inklusion. Funktioniert das auch bei geistiger Behinderung? Für Schlagzeilen sorgt der »Fall Henri«: Die Eltern des Viertklässlers mit Down Syndrom wollen, dass Henri künftig das Gymnasium besucht – gemeinsam mit seinen Klassenkameraden. Eine gute Idee? Uns interessiert Ihre Meinung dazu!
Inklusion auch im Gymnasium? Dazu sagt Lutz Kunze (links): "Ja!". Anderer Meinung ist Bernd Saur (rechts). (Fotos: Privat)
Inklusion auch im Gymnasium? Dazu sagt Lutz Kunze (links): "Ja!". Anderer Meinung ist Bernd Saur (rechts). (Fotos: Privat)

Lutz Kunze: »Ja! Das kommt allen zugute«

»Inklusion ist unteilbar. Das Gymnasium kann man davon nicht ausnehmen. Lehrerinnen und Lehrer inklusiver Klassen unterrichten äußerst differenziert. Das kommt allen Kindern zugute und würde auch den Gymnasialschülern guttun: Sie sind ja keine homogene Lerngruppe. Auch unter ihnen gibt es Kinder und Jugendliche, die schneller, und solche, die langsamer lernen. Das lehren uns die Kinder mit Beeinträchtigungen: Dass wir genauer hinschauen, auf jedes einzelne Kind achten.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 10/2014 vom 23.05.2014, Seite 8
Klaus Mertes: Was sich in der katholischen Kirche ändern muss
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Für den Unterricht heißt das, dass ein Thema von verschiedenen Seiten betrachtet und mit unterschiedlichen Methoden bearbeitet wird. Das macht es interessanter und lebendiger. Kognitives Lernen, also das reine Wissenslernen, ist immer eingebettet in emotionales und soziales Lernen. Im inklusiven Unterricht sind die Voraussetzungen dafür viel besser! Heranwachsende müssen schließlich das Leben in seiner Verschiedenheit kennenlernen. Für Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung ist eine Gymnasialklasse ein ungemein förderndes Milieu, in dem sie mit Gleichaltrigen lernen, die ganz anders lernen als sie.

Es braucht aber auch gewisse Voraussetzungen: Die Schule muss darauf vorbereitet sein, und die Klasse muss immer in Doppelbesetzung durch einen Gymnasiallehrer und einen Förderlehrer unterrichtet werden. Keinesfalls darf die Klasse zu groß sein: Mehr als 23 Kinder sollte sie nicht umfassen, drei bis vier davon mit einer Beeinträchtigung. Der Klassenraum muss so geräumig sein, dass darin verschiedene Lernorte und Lernformen möglich sind. Gut ist es, wenn es zusätzlich einen zweiten Lernraum gibt.

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Wenn all das gegeben ist, ist Inklusion am Gymnasium bis zur Klasse 10 eine gute Sache. Die Integrierten Gesamtschulen machen das ja längst schon vor.«

Bernd Saur: »Nein! Ziel ist das Abitur«

»Für geistig behinderte Kinder, die niemals das Abitur ablegen werden, ist das Gymnasium die falsche Schulart. Wie sollen sie in Mathematik schwierige Rechenwege, in Englisch den Unterschied zwischen Present Perfect und Simple Past oder in Französisch den Subjonctif verstehen? Der Lehrer kann in einer Klasse mit dreißig Kindern, von denen vier ganz unterschiedlich geistig behindert sind, unmöglich gleichzeitig fünf verschiedene Lernstoffe vermitteln. Seine Aufgabe ist es, mit seinen Schülern die gymnasialen Standards zu erreichen. Das ist oftmals schwierig genug und erfolgt, seit wir durch den Wechsel von G9 zu G8 ein ganzes Schuljahr verloren haben, unter gehörigem Zeitdruck. Seit die Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule nicht mehr verbindlich ist, ist die Heterogenität der Klassen größer geworden. Das macht seine Aufgabe nicht einfacher. Unter diesen Umständen kann der Gymnasiallehrer unmöglich auch noch geistig behinderten Kindern gerecht werden.

Ich glaube auch nicht, dass es ihnen guttun würde, ein Gymnasium zu besuchen. Der Elternwille entspricht in diesem Fall überhaupt nicht dem Kindeswohl: Ultra posse nemo obligatur – man kann von einem Menschen nicht verlangen, was er nicht leisten kann. Und ich halte es für eine Respektlosigkeit gegenüber den behinderten Kindern, wenn man einfach so tut, als läge keine Behinderung vor. In Deutschland haben wir neun verschiedene, hochspezialisierte Typen von Sonderschulen. Dort können Kinder mit einer geistigen Behinderung lernen, was sie brauchen, um später möglichst eigenständig den Alltag zu bewältigen: eine Fahrkarte lösen, einkaufen, ein Formular ausfüllen. Übrigens fordert die UNO-Konvention keineswegs die Schließung der Sonderschulen. Sie enthält keine Aussagen zur Gliederung des Schulwesens.«

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MartinP 24.06.2014:
Ja, Inklusion für alle Immigranten!