Zynische Wahrheit
von
Franz Segbers
vom 15.05.2012

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Der derzeitige Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig. Er verstößt gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das hat das Sozialgericht in Berlin jetzt entschieden und die Berechnung des Regelsatzes erneut dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Nach Ansicht des Berliner Gerichts müssten Alleinstehende 36 Euro mehr bekommen, Familien rund hundert Euro.
Keine Neuigkeit, sollte man denken. Zehn Landesverbände der Diakonie hatten vorab in einem wissenschaftlichen Gutachten belegt, dass der regierungsamtlich errechnete Regelsatz für Alleinstehende zu niedrig ist, und ihn um 69 Euro höher angesetzt. Der Frankfurter Arbeitskreis Armutsforschung hatte ebenfalls eine Alternativberechnung präsentiert
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