Pro und Contra
AfD als Bundestags-Vize verhindern?
Ja, das dient der politischen Kultur
Es ist wahr: Jeder Fraktion des Deutschen Bundestages steht es zu, »durch mindestens einen Vizepräsidenten oder ein Vizepräsidentin im Präsidium vertreten« zu sein. Somit hat die AfD zweifellos das Recht, einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufzustellen. Doch ebenso wahr ist: Keiner, der aufgestellt wird, hat auch das Recht, gewählt zu werden. Schon gar nicht von freien Abgeordneten, die in Abstimmungen niemandem Rechenschaft schuldig sind außer ihrem Gewissen. Guten Gewissens aber kann man AfD-Nominierten nicht die Stimme geben. Und mit dem Geschäftsordnungsargument sollten sie sich kein schlechtes machen lassen.
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Alexander Schwabe, geboren 1964,
ist Chefredakteur bei Publik-Forum.
Eva-Maria Lerch,
geboren 1957,
ist Redakteurin
bei Publik-Forum.
