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Pro und Contra
AfD als Bundestags-Vize verhindern?

Drei AfD-Abgeordnete sind nacheinander bei der Wahl zum Vizepräsidenten des Bundestags gescheitert. Die anderen Fraktionen weigerten sich, sie zu wählen. Nach der Geschäftsordnung steht aber allen Fraktionen ein Vizeposten im Bundestagspräsidium zu. Ist die Ausgrenzung der AfD-Kandidaten legitim?
vom 19.04.2019
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Ja, das dient der politischen Kultur

Es ist wahr: Jeder Fraktion des Deutschen Bundestages steht es zu, »durch mindestens einen Vizepräsidenten oder ein Vizepräsidentin im Präsidium vertreten« zu sein. Somit hat die AfD zweifellos das Recht, einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufzustellen. Doch ebenso wahr ist: Keiner, der aufgestellt wird, hat auch das Recht, gewählt zu werden. Schon gar nicht von freien Abgeordneten, die in Abstimmungen niemandem Rechenschaft schuldig sind außer ihrem Gewissen. Guten Gewissens aber kann man AfD-Nominierten nicht die Stimme geben. Und mit dem Geschäftsordnungsargument sollten sie sich kein schlechtes machen lassen.

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