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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 8/2019
Der Inhalt:

AfD als Bundestags-Vize verhindern?

vom 16.04.2019
Drei AfD-Abgeordnete sind nacheinander bei der Wahl zum Vizepräsidenten des Bundestags gescheitert. Die anderen Fraktionen weigerten sich, sie zu wählen. Nach der Geschäftsordnung steht aber allen Fraktionen ein Vizeposten im Bundestagspräsidium zu. Ist die Ausgrenzung der AfD-Kandidaten legitim? Uns interessiert dazu auch Ihre Meinung
Alexander Schwabe und Eva-Maria Lerch streiten über die Wahl eines AfD-Bundestagsvizepräsidenten (Fotos: Publik-Forum; privat)
Alexander Schwabe und Eva-Maria Lerch streiten über die Wahl eines AfD-Bundestagsvizepräsidenten (Fotos: Publik-Forum; privat)
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Alexander Schwabe: Ja, das dient der politischen Kultur

Es ist wahr: Jeder Fraktion des Deutschen Bundestages steht es zu, »durch mindestens einen Vizepräsidenten oder ein Vizepräsidentin im Präsidium vertreten« zu sein. Somit hat die AfD zweifellos das Recht, einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufzustellen. Doch ebenso wahr ist: Keiner, der aufgestellt wird, hat auch das Recht, gewählt zu werden. Schon gar nicht von freien Abgeordneten, die in Abstimmungen niemandem Rechenschaft schuldig sind außer ihrem Gewissen. Guten Gewissens aber kann man AfD-Nominierten nicht die Stimme geben. Und mit dem Geschäftsordnungsargument sollten sie sich kein schlechtes machen lassen.

Es ist wohltuend zu sehen, wie die Abgeordneten der »etablierten

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Doris Rüb 21.04.2019, 23:21 Uhr:
Ich kann die Argumente von Frau Lerch gut nachvollziehen, trotzdem will ich nicht, dass Antidemokraten dem Bundestag vorstehen. Es geht um mehr als Toleranz, um ein freundliches Lächeln für die Antidemokraten, es geht um den Erhalt der Demokratie. Die AfD wird diese freundliche Gesten nicht mit Freundlichkeit erwidern, sie wird sie nicht mal als solche anerkennen. Sie will die ganze Macht im Staat und dagegen müssen wir uns wehren, hoffentlich nicht mit Gewalt, aber bestimmt nicht mit netten Gesten.

Werner Klewinghaus 19.04.2019, 18:48 Uhr:
Beide haben Recht und wiederum auch nicht. Die AfD hat geschäftsordnungsmäßig Anspruch darauf, im Präsidium des Bundestages vertreten zu sein. Aber nicht jede/r Kandidat/in hat das Recht, gewählt zu werden. Die Nominierung durch die Fraktion ist allein kein Qualifizierungsmerkmal und ebensowenig Grund für die Verweigerung der Zustimmung. Dies weisen die unterschiedlichen Abstimmungsergebnisse für die anderen Kandidat(inn)en der übrigen Fraktionen deutlich aus.
Jede/r Kandidat/in sollte sich in den Fraktionen vorstellen und anschließend die Ablehnung oder Zustimmung nachvollziehbar und belegbar inhaltlich begründet werden. Dies diente der Demokratie und könnte helfen, die AfD zu entlarven.

Ludger Harhues 18.04.2019:
Auch wenn es mir schwer fällt, muss ich Frau Lerch aus vollem Herzen unterstützen. Nur wer selber rechtstaatlich handelt und sich an demokratische Spielregeln hält,hat das Recht aufzuzeigen wo die AFD es nicht tut.Daher müssen wir es aushalten, wenn diese Partei ihre Rechte einfordert. Aber wir müssen auch ganz klar Stellung gegen rechts beziehen und den Wählern eine echte Alternative aufzeigen.

Michael Freiherr von Ketteler 18.04.2019:
Lieber Herr Schwabe, zu Ihren Zeilen kann man viel sagen. Ich stimme Ihnen nicht zu.
Aber diese Worte speziell erschüttern mich und mein (historisches) Rechtsverständnis:
"die Abgeordneten der »etablierten Parteien« in fraktionsübergreifender Einmütigkeit als überzeugte Demokraten..."
Aha, Die-Linke ist eine "etablierte Partei aus überzeugten Demokraten"... - ich bitte Sie! Haben Sie alles vor 1989 ausgeblendet?
Wir können froh sein, daß am Ende nur EINER über uns und andere richten kann und wird. Daher sollten wir uns nicht als "Besserwisser" u/o Ober-Demokraten oder Ober-Moralisten aufspielen. Demut ist angesagt. FROHE & gesegnte OSTERN.