AfD als Bundestags-Vize verhindern?
Alexander Schwabe: Ja, das dient der politischen Kultur
Es ist wahr: Jeder Fraktion des Deutschen Bundestages steht es zu, »durch mindestens einen Vizepräsidenten oder ein Vizepräsidentin im Präsidium vertreten« zu sein. Somit hat die AfD zweifellos das Recht, einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufzustellen. Doch ebenso wahr ist: Keiner, der aufgestellt wird, hat auch das Recht, gewählt zu werden. Schon gar nicht von freien Abgeordneten, die in Abstimmungen niemandem Rechenschaft schuldig sind außer ihrem Gewissen. Guten Gewissens aber kann man AfD-Nominierten nicht die Stimme geben. Und mit dem Geschäftsordnungsargument sollten sie sich kein schlechtes machen lassen.
Es ist wohltuend zu sehen, wie die Abgeordneten der »etablierten Parteien« in fraktionsübergreifender Einmütigkeit als überzeugte Demokraten den AfDlern reihenweise eine Abfuhr erteilen. Es ist gut zu wissen, dass sie mit ihrem Stimmverhalten klar zu erkennen geben: Diese Partei, die im Kern rassistisch und demokratiefeindlich ist und in Teilen ein Fall für den Verfassungsschutz, kann den Bundestag nicht repräsentieren. Eine Partei, gegen die wegen dubioser Wahlkampfspenden ermittelt wird und die dem Parlament offenbar eine Liste mit falschen Namen angeblicher Spender vorgelegt hat, kann diesem von ihr selbst missachteten Haus nicht vorsitzen.
Jedermann weiß: Wer den Bock zum Gärtner macht, zerstört die Grundlage seiner Existenz. In einer freiheitlichen Demokratie gibt es diese Gefahr. Die Demokratie kann sich mit demokratischen Mitteln selbst schaden. Doch solange sich eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten unmissverständlich und konsequent von den extrem Rechten abgrenzt, erweist sich die Demokratie als wehrhaft. Die Ablehnung der AfD-Kandidaten ist ein Zeichen demokratisch-politischer Kultur.
Eva-Maria Lerch: Nein, das ist undemokratisch
Die AfD ist eine fremdenfeindliche rechtspopulistische, demokratiegefährdende Partei. Da ist es verständlich, dass den anderen Abgeordneten der Griffel aus der Hand fällt, wenn sie einen AfD-Vertreter zum Vizepräsidenten des Bundestags wählen sollen. Und trotzdem ist es falsch und undemokratisch, der AfD den von der Geschäftsordnung garantierten Sitz im Bundestagspräsidium zu verweigern.
Egal, ob es uns gefällt, ob es uns verzweifelt oder den Schlaf raubt: Die AfD ist zurzeit die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, ihre Wähler haben sie auf legalem Weg dazu gemacht. Die Abgeordneten der anderen Fraktionen haben nun die dringliche Aufgabe, sich argumentativ mit der menschenfeindlichen Politik der Rechtspopulisten auseinanderzusetzen, ihre perfiden Verschwörungstheorien zu entlarven und ihrer demagogischen Rhetorik mit Brillanz und Sachkenntnis entgegenzutreten. Das gelingt am besten, wenn sie sich selbst unerschütterlich an die demokratischen Spielregeln und Ideale halten (und nicht versuchen, der AfD mit fremdenfeindlichen Parolen die Wähler abzujagen, wie manche das in den letzten Jahren versucht haben).
Wer einem verhassten politischen Gegner die bewährten parlamentarischen Rechte verweigert, handelt selbst undemokratisch, er liefert den Populisten neue Argumente, das Parlament zu verunglimpfen und sich als Märtyrer aufzuspielen. Demokraten sollten dagegen kühlen Mut bewahren und eine Frau Harder-Kühnel oder einen Herrn Otten in jeder fünften Bundestagssitzung auf dem Chefsessel gelassen aushalten. Gerade in dieser Lage gilt die Devise, die die leidenschaftliche Vorkämpferin der Demokratie, Rosa Luxemburg, formuliert hat: »Ihre Meinung ist mir widerlich. Aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie sagen dürfen.«
Eva-Maria Lerch, geboren 1957, ist Redakteurin bei Publik-Forum.
