Wetzlarer Widerstand
Die Verhältnisse sind auf den Kopf gestellt: Das Bundesverfassungsgericht schützt nicht die Verfassung, sondern die Interessen von Verfassungsfeinden. In einer Entscheidung vom 24. März 2018 stellt es sicher, dass rassistische Parolen in hoher Dezibelstärke in öffentliche Gebäude gedröhnt werden dürfen. Eine kleine Stadt aber, die den Auftritt von Nationalsozialisten gegen die höchstrichterliche Entscheidung doch noch verhindert, kriegt es mit der Kommunalaufsicht zu tun, wird zu Zwangsgeldern verdonnert und muss juristische Konsequenzen fürchten.
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