Ex-Bischof Tebartz muss nicht haften
Die Presseabteilung des Bistums Limburg verkündet es heute Morgen in dürren Worten. »Kein Verfahren«, heißt es da: »Die Kongregation für die Bischöfe hält im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikans die Prüfung von Schadensersatzleistungen für nicht angebracht.« Ein Verfahren vor einem Kirchengericht werde nicht eröffnet. Weihbischof Manfred Grothe, Administrator des Bistums, erfuhr das direkt in Rom.
Die Bistumsleitung hatte in den zurückliegenden Monaten darauf gedrängt, eine mögliche Amtshaftung von Franz-Peter Tebartz-van Elst zu prüfen. Dieser hatte mit dem Umbau seines Bischofssitzes einen Bau- und Finanz-Skandal ausgelöst, der im im Oktober 2013 dazu führte, dass er sein Amt in Limburg aufgeben musste.
Kirchenjuristen wie Thomas Schüller hatten in den zurückliegenden Monaten die Meinung vertreten, eine Amtshaftung sei denkbar und logisch begründbar. »Der Betroffene kann sich nicht damit herausreden, ihm sei da halt dienstlich ein Malheur passiert«, hatte er im Interview mit der Frankfurter Rundschau im Juli erklärt.
Wäre es zu einer Amtshaftung gekommen, hätte Tebartz aus eigener Schatulle zahlen müssen. Schüller hatte gesagt, dass dies im Falle des Bistums Limburg so aussehen könne, »dass das Bistum einen Teil der monatlichen Pension von mehr als 7000 Euro einbehält und auf den Schaden anrechnet.«
Nun wurde im Vatikan entschieden, eine mögliche Amtshaftung nicht einmal zu prüfen. »Kein Verfahren«. Wie gesagt.
