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Nein zu Martin Luthers Judenhass

Die Synode von Hessen-Nassau geißelt Schattenseiten der Reformation
vom 05.12.2014
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Die feindliche Haltung Martin Luthers (1483-1546) gegenüber den Juden sei »nicht mit dem Zeugnis der Schrift von der bleibenden Erwählung Israels vereinbar« und müsse daher verurteilt werden. Das erklärte die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Die ablehnende Einstellung des Reformators gegenüber den zeitgenössischen Juden stehe im Widerspruch zum heutigen Bekenntnis der EKHN, das 1991 in der Kirchenordnung der Landeskirche festgehalten worden sei. Danach bekenne sich die EKHN zur »bleibenden Erwählung der Juden und Gottes Bund mit ihnen« und lehne jede Judenmission ab. Man wolle die zentrale Bedeutung Luthers für die Geschichte und Theologie des Protestantismus durchaus nicht infrage stellen, heißt es in einer Erklärung. Doch müsse man auch darauf aufmerksam machen, dass Luthers Verhältnis zum Judentum keine marginale Größe in seinem Wirken und theologischen Denken darstelle. Es sei daher notwendig, sich kritisch mit den Schattenseiten der Reformation auseinanderzusetzen, ergänzte Kirchenpräsident Volker Jung. Der spätere völkische Antijudaismus habe Luthers Schriften in fataler Weise aufgegriffen. Jung erhofft sich auch von der Evangelischen Kirche in Deutschland in dieser Frage eine klare Positionierung.

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