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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 23/2014
Der Inhalt:

Streit um Benedikt XVI.

vom 05.12.2014
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Gezielte Einmischung oder nicht? Einigen Wirbel hat die Entdeckung ausgelöst, dass Benedikt XVI. in einem Aufsatz »Zur Frage nach der Unauflöslichkeit der Ehe«, enthalten in dem Band seiner gesammelten Werke, seine Position zum Umgang mit geschiedenen Wiederverheirateten aus dem Jahr 1972 korrigiert hat – und das unmittelbar vor der Außerordentlichen Bischofssynode über Ehe und Familie im Oktober im Vatikan. In dem Aufsatz hatte Ratzinger eine Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zu den Sakramenten unter der Bedingung bejaht, dass die erste Ehe »in einer für beide Seiten irreparablen Weise zerbrochen« sei und sich die zweite Ehe »über einen längeren Zeitraum hin als eine sittliche Realität bewährt« habe. Jetzt hat der emeritierte Papst diesen Vorschlag zurückgezogen. Er empfiehlt stattdessen häufigere Ehenichtigkeitsverfahren. Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff findet es bedauerlich, dass die frühere und die jetzige Position in dem Text nicht gegenübergestellt werden. »Der Leser kann nicht nachvollziehen, welche Argumente er heute anders beurteilt, das aber wäre sehr aufschlussreich«, sagte der Theologe. Der Freiburger Liturgiewissenschaftler Helmut Hoping sagt, die überarbeitete Version des Aufsatzes stärke seiner Ansicht nach die Position jener Kardinäle, »die den Vorschlag von Kardinal Walter Kasper zurückgewiesen haben, darunter Gerhard Ludwig Müller, Marc Ouellet und George Pell«. Kasper kann sich in Einzelfällen eine Zulassung Geschiedener zu den Sakramenten vorstellen.

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