Leserbrief
Recht worauf?
Zu: »Pro und Contra: Wohnungskonzerne enteignen?« (20/21, Seite 8)
Es gibt kein Recht auf Privateigentum an einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus, wie auch nicht auf einen Billigflug oder einen SUV, aber es gibt wohl ein Recht auf eine bezahlbare Wohnung, wie ein Recht auf Nachtruhe, auf saubere Luft, auf Trinkwasser. Wenn man einen Sumpf trockenlegen will, darf man nicht die Frösche fragen. Wenn man unsere schöne Erde weiter als »Lebensort« für alle erhalten will, müssen wir uns auch Gedanken über den Flächenverbrauch machen. Und weil Grund und Boden ein nicht vermehrbares »Sozialgut« sind, müssten sie zukünftig wieder in die Hand der Kommunen zurück und dürfen keine Spekulationsmasse mehr sein. Also darf man nicht die Wohnungskonzerne und Immobilienverbände fragen. Jürgen v. Strauwitz, Dresden
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