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Zwang, Geld und Glaube

Für Richter, Bischöfe und Vatikan ist klar: Ein »Teilaustritt« aus der Kirche ist nicht möglich. Doch überzeugt das theologisch?
von Hartmut Meesmann vom 05.10.2012
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Der freundliche ältere Herr ist seltsamerweise zufrieden. Hartmut Zapp, ehemals Professor für katholisches Kirchenrecht in Freiburg, hat zwar vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz verloren. Denn das Gericht entschied, dass ein »Teilaustritt« oder »modifizierter Austritt« aus der katholischen Kirche nicht möglich sei. Dass Zapp aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten wolle, nicht aber aus der Glaubensgemeinschaft, gehe nicht. Dennoch erwartet der 73-Jährige, dass die von ihm angestoßene Debatte über die Verfasstheit der Kirchen in Deutschland einschließlich des Kirchensteuersystems nunmehr weitergeht.

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