Keine Synodalität
Landtag unterstützt mehr Bischofsmacht
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Der Hauptausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat einstimmig dafür gestimmt, das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens von 1924 aufzuheben. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Landtagsfraktionen Anfang Oktober diesem Votum folgen werden. Damit wäre der Weg frei für ein kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz, das die fünf NRW-Bistümer bereits erarbeitet haben und das zum 1. November in Kraft treten soll.
An dem neuen Kirchengesetz war kritisiert worden, dass es die Einflussmöglichkeiten des Bischofs gegenüber den gewählten Vertretern der Kirchenvorstände vergrößert und damit auch die Macht des Bischofs über das Vermögen der Kirchengemeinden (Publik-Forum 14/2024, S. 38).
Eine Initiative von Christinnen und Christen aus den Bistüme