Kieler Landtag im Streit über Gott
Soll in der künftigen Landesverfassung Schleswig-Holsteins ein Bezug auf Gott verankert werden oder nicht? Darüber streiten derzeit die Parteien im Kieler Landtag. Die alte und noch gültige Verfassung hat bislang keine Präambel. Für die Aufnahme der Formel »In Verantwortung vor Gott und den Menschen« zeichnet sich keine Mehrheit ab. Eine interfraktionelle Gruppe von Landtagsabgeordneten schlägt nun die Formel »In Verantwortung vor Gott, den Menschen und im Bewusstsein ihres religiösen, philosophischen und humanistischen Erbes« vor. Damit könne womöglich die erforderliche Zweidrittelmehrheit der 69 Abgeordneten gewonnen werden, meint Andreas Tietze, Landtagsabgeordneter der Grünen und Präses der Synode der evangelischen Nordkirche. Der Kieler Landtag wird voraussichtlich in der Sitzung vom 8. bis 10. Oktober über die neue Verfassung abstimmen.
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