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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 18/2014
Der Inhalt:

»Paralleljustiz« in Deutschland?

vom 26.09.2014
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Kontrovers diskutierte der Deutsche Juristentag in Hannover über die islamische »Paralleljustiz« in Deutschland. Der Karlsruher Rechtsanwalt Michael Rosenthal, der bereits vermeintliche islamistische Terrorhelfer vertreten hat, wies darauf hin, dass das Verhältnis der meisten Muslime zum deutschen Rechtsstaat von tiefem Misstrauen geprägt sei. Deshalb beauftragten sie bei Konflikten häufig lieber eigene »Streitschlichter« oder »Friedensrichter«. Der Strafverteidiger zeigte sich zuversichtlich, dass eigene Verfahren von Zuwanderern zur Streitschlichtung in das deutsche Rechtssystem eingegliedert werden können, und zwar über den Täter-Opfer-Ausgleich. »Dort gibt der Staat einen Konflikt an die Beteiligten zurück in der Hoffnung, dass sie ihn selbst lösen können.« In diesem Fall handle es sich nicht um »Paralleljustiz«. Demgegenüber warnte der frühere nordrhein-westfälische Verfassungsrichter Michael Bertrams vor der Anwendung des islamischen Rechtssystems der Scharia insbesondere in familienrechtlichen Streitigkeiten und im Strafrecht. Dies führe zu einer »inakzeptablen Selbstjustiz, bei der Friedensrichter ›von Gottes Gnaden‹ die Gebote Allahs an die Stelle des staatlichen Rechts setzen«. Auch käme es dann zu einer eklatanten Benachteiligung der Frau in Fällen häuslicher Gewalt oder in Vermögensfragen. – Einig war man sich auf dem Juristentag darin, dass kulturelle und religiöse Prägungen eine Tat nicht rechtfertigen können. Zwei Drittel der Teilnehmer stimmten dagegen, dass religiöse Gebote, die ein Täter für verbindlich erachtet, strafmildernd wirken sollten.

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