Seelsorge soll strenger kontrolliert werden

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Die Bundesarbeitsgemeinschaften der Christen und Christinnen und der Säkularen bei den Grünen haben einen gemeinsamen Antrag an die Bundesdelegiertenkonferenz formuliert. Sie fordern, dass Aufklärung und Bestrafung sexualisierter Gewalt in religiösen und weltanschaulichen Institutionen sehr viel stärker als bisher zu einer staatlichen Aufgabe wird. Künftig soll bestraft werden, wer »unter Missbrauch des Beratungs- und Begleitungsverhältnisses« sexuelle Handlungen an einer Person vornimmt, »die ihm im institutionell religiösen oder weltanschaulichen Kontext anvertraut ist«. Das Amt der »Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs« soll in ein Amt zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt insgesamt umgewandelt, die Verjährungsfristen von Straftaten überprüft werden. Für die »Seelsorge im institutionalisierten Kontext« fordert der Antrag, »analog zu den bestehenden Regelungen für den therapeutischen Bereich gesetzlich fixierte Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zu schaffen«. Die Kirchen lehnen solche Pflichten unter Verweis auf das Seelsorgegeheimnis bisher ab. Zwar sollen die »geltenden Regeln zur Verschwiegenheitspflicht« weiterhin beachtet werden, dennoch dürfte es kirchlicherseits Widerstand geben. Die ungewöhnliche Zusammenarbeit von Säkularen und Christen in der Partei ist jedoch ein starkes Signal.