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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 17/2019
Der Inhalt:

Herkunft von Tätern

vom 06.09.2019
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Soll die Polizei die Nationalität von Tätern oder Verdächtigen öffentlich machen oder nicht? Was wiegt schwerer: der Schutz vor Diskriminierung oder öffentliches Interesse? Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) hat nun angekündigt, dass seine Ermittlungsbehörden die Identität von Tatverdächtigen nennen werden. Man wolle Spekulationen und »populistischer Bauernfängerei« entgegentreten. In den Bundesländern ist die Sache unterschiedlich geregelt. In Hamburg, Brandenburg und bei der Bundespolizei wird bereits grundsätzlich die Staatsangehörigkeit Verdächtiger bekannt gegeben. Die meisten Länder aber verweisen auf den Pressekodex des Deutschen Presserates. Der Presserat hatte seine Richtlinie vor zwei Jahren geändert. Bis dahin war ein »begründbarer Sachbezug« Voraussetzung für die Nennung der Herkunft eines Tatverdächtigen, nun genügt es demnach, wenn ein »begründetes öffentliches Interesse« besteht.

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