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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 15/2014
Der Inhalt:

Asche im Wind

vom 08.08.2014
Bremen lockert das Bestattungsrecht, die evangelische Kirche ist dagegen
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Bremen schickt sich an, als erstes deutsches Bundesland den Friedhofszwang für Urnen aufzuheben. Im Umweltausschuss haben SPD, Grüne und Linke kürzlich beschlossen, das Bestattungsrecht zu lockern und künftig das Verstreuen der Asche von Verstorbenen außerhalb des Friedhofs zu erlauben. Dafür wird eine Sondergenehmigung benötigt, der eine notariell beglaubigte Willenserklärung zu Lebzeiten vorausgehen muss. Verboten bleibt es dagegen, die Urne mit der Asche des Verstorbenen dauerhaft mit nach Hause zu nehmen. Die Gesetzesnovelle muss nach der Sommerpause noch von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen werden. Für die Bremische Evangelische Kirche erklärte Pastor Renke Brahms, seine Kirche lehne die Gesetzesnovelle ab, weil es schwierig sei, »hier rechtlich verbindliche und gleichzeitig praktikable Regelungen zu finden«. Auch gehe es um eine Bestattung, die der Würde der Toten gerecht werde. Brahms verwies ferner darauf, dass die wachsende soziale Spaltung in Bremen durch das neue Gesetz nicht beseitigt werde. So hätten die Anfragen nach einer kirchlichen Begleitung bei Bestattungen in Fällen, in denen es keine Angehörigen gibt oder diese nicht erreichbar sind, in erschreckendem Maße zugenommen: von 128 im Jahr 2008 auf 302 im vergangenen Jahr. Brahms: »Darüber muss diskutiert werden.«

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