Zur mobilen Webseite zurückkehren
Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 14/2018
Der Inhalt:

Das vierte Gebot: Der erste Generationenvertrag

von Eva-Maria Lerch vom 27.07.2018
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

»Du sollst Vater und Mutter ehren, auf dass du lange lebest in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird.« So lautet das vierte der zehn Gebote, die den Israeliten laut den alttestamentlichen Schriften von Mose übermittelt wurden und bis heute Grundlage der christlichen Ethik sind. Das vierte Gebot wurde häufig so verstanden, dass Kinder ihren Eltern Gehorsam und stete Freundlichkeit erweisen und ihre Erwartungen erfüllen müssten. Ein Blick auf die Ursprünge des Gebotes, das dem jüdischen Nomadenvolk rund 1000 v. Chr. gegeben wurde, macht aber deutlich, dass es dabei in erster Linie um die Altersversorgung geht. »Mit dem hebräischen Begriff, der mit ›ehren‹ wiedergegeben wird, sollte die praktische Versorgung des alten Vaters und der alten Mutter garantiert werden«, heißt es im wissenschaftlichen Internetportal der Deutschen Bibelgesellschaft. Die langsamen Alten sollten bei der Wanderung nicht in der Wüste zurückgelassen, sondern mitgenommen und von den Jungen versorgt werden. »Vor allem der nach dem Tod des Ehepartners allein zurückbleibende Elternteil sollte von den Kindern unterstützt werden.« Diese Deutung legt das Gebot selbst durch den Nebensatz »auf dass du lange lebest in dem Land, das Gott dir geben wird« nahe. »Da wird ein soziales System etabliert«, sagt der Theologe Peter Bartning: »Das vierte Gebot ist der erste schriftlich fixierte Generationenvertrag der Antike.«

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

.
Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung.

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette.
Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...