Streit um Moscheeschließungen in Österreich

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Die Regierung von Österreich hat erstmals das 2015 eingeführte Islamgesetz angewendet und sieben Moscheen geschlossen. Die Moscheevereine, die fast ausschließlich zur arabischen Kultusgemeinde gehören, hätten durch die Auswahl ihrer Prediger gegen die »positive Grundeinstellung zu Staat und Gesellschaft« verstoßen. Der Staat habe die Pflicht, den politischen Islam zu bekämpfen und muslimische Gläubige vor Missbrauch durch Extremismus zu schützen, hieß es zur Begründung. Darüber hinaus sollen bis zu vierzig – meist türkische - Imame ausgewiesen werden, weil sie durch ausländische Gelder finanziert würden. Auch das ist nach dem Islamgesetz verboten. Im Dachverband Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) ist daraufhin ein heftiger Streit ausgebrochen. Denn einerseits hatte IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun den Staat auf die teils illegal betriebenen Moscheen aufmerksam gemacht. Andererseits habe es sich, so Olgun, lediglich um Formfehler gehandelt, »die kurz oder mittelfristig behoben« werden könnten. Das Vorgehen des Staates sei maßlos. Zudem widerspreche das Verbot der Auslandsfinanzierung dem Gleichheitsgrundsatz. Olgun kritisiert seinen Amtsvorgänger Fuat Sanac. Dieser hätte bei der Entstehung des Islamgesetzes die negativen Folgen verhindern müssen. Österreichische Politologen kritisieren die Regierung. Der von der Türkei maßgeblich gesteuerte muslimische Dachverband ATIB werde sich noch stärker an den Rand gedrängt fühlen, vermutet Thomas Schmidinger.