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Anti-Missbrauchs-Gesetze in Kirche und Staat

vom 24.05.2019
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Papst Franziskus hat das Kirchenrecht verschärft, um sexuelle Gewaltverbrechen von Klerikern schneller und konsequenter zu ahnden. Vom 1. Juni an müssen Priester und Ordensleute jeden Verdacht auf sexuelle Gewalt ihren Vorgesetzten anzeigen. Vertuschung und Nichtanzeige gilt nun als Straftat. Gehen Bischöfe einem Fall nicht nach, werden sie kirchenrechtlich belangt. Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller, der vom Missbrauchsgipfel im Vatikan sehr enttäuscht war, sagte im Deutschlandfunk: »Der Papst ist einen wesentlichen Schritt vorangekommen.« Das Dekret sei »absolut verbindlich«. Nun komme es darauf an, wie konsequent Rom das neue Gesetz anwendet. Opferverbände kritisieren, dass Fälle sexueller Gewalt nicht automatisch an die staatliche Justiz gemeldet werden müssten. Allerdings wollen nicht alle Opfer, dass ihr Fall publik wird. In manchen Staaten ist zudem das Leben von Täter und Opfer in Gefahr, vor allem wenn es sich um eine homosexuelle Beziehung handelt.

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