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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 9/2018
Der Inhalt:

Verfassungsrechtler streiten über Kreuze in Bayern

vom 11.05.2018
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Der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier erwartet eine Verfassungsklage gegen den bayerischen Kabinettsbeschluss zu Kreuzen in Amtsstuben. »Es würde mich wundern, wenn die Sache nicht vor Gericht landet«, sagte Dreier der Main-Post. Er selbst hält den Beschluss »rechts- und integrationspolitisch für ein verheerendes Signal und verfassungsrechtlich für mindestens sehr heikel«. Das Kreuz sei nicht einfach als Zeichen für Demokratie zu nutzen: Die christlichen Kirchen hätten sich mit zentralen verfassungsrechtlichen Ideen, vor allem mit der Universalität der Menschenrechte, erst nach dem Zweiten Weltkrieg angefreundet – nicht 2000 Jahre zuvor. »Wenn ich Bezug nehmen will auf die freiheitlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Gehalte des Grundgesetzes, dann könnte ich dessen zentrale Sätze überall in die Eingangsbereiche staatlicher Behörden hängen«, so der Staatsrechtler. Dagegen hält der Verfassungsrechtler Udo Di Fabio Söders Initiative keineswegs für verfassungswidrig. Es sei keinem Staat versagt, religiöse Zeichen für sich als Symbol eigener Herkunft und Identität zu nutzen, solange daraus keine weltanschauliche oder religiöse Indoktrination werde.

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