Vergebung ohne Schadensersatz?
Ein Jahr nach der Veröffentlichung des Münchener Missbrauchsgutachtens hat Kardinal Reinhard Marx erneut Betroffene sexualisierter Gewalt um Entschuldigung gebeten. Am selben Tag berichtete die Plattform Correctiv zusammen mit dem Bayerischen Rundfunk, dass das Erzbistum in der Schadensersatzklage eines Missbrauchsüberlebenden die rechtlich mögliche Verjährung geltend machen wolle, um die Klage abzuwenden. Beleg war ein Schreiben einer Anwältin des Erzbistums. Das Erzbistum dementierte: Eine Entscheidung über die Einrede der Verjährung enthalte das Schreiben nicht. Die Klageerwiderung des Erzbistums sei noch nicht eingereicht und werde fristgerecht erfolgen.
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