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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 2/2013
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Organspende

von Barbara Tambour vom 25.01.2013
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Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm können einem hirntoten Spender entnommen und einem Empfänger eingepflanzt werden. Außerdem lassen sich Hornhaut und Knochen verpflanzen. Bei Niere und Leber sind auch Lebendspenden zwischen verwandten oder sich nahestehenden Menschen möglich. In allen anderen Fällen muss vor der Organentnahme der Hirntod des Patienten von zwei Ärzten unabhängig und nacheinander festgestellt werden. Hirntod heißt nach dem deutschen Gesetz: Großhirn, Kleinhirn, Stammhirn sind endgültig, nicht behebbar ausgefallen. Um herauszufinden, ob dies der Fall ist, überprüfen die Ärzte, ob der Patient auf Schmerzreize im Gesicht reagiert, ob er zu würgen beginnt, wenn der Rachen berührt wird. Als Letztes wird die künstliche Beatmung kurzzeitig ausgescha

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