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Vor NSU-Urteil: Schwere Vorwürfe von Juristen

Am Mittwoch fällt das Urteil gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten. »Nach dem Prozess ist vor dem Prozess«, sagt Opferanwalt Peer Stolle. Das Gericht habe es »versäumt, sich die rechten Netzwerke anzusehen.« Acht Juristinnen und Juristen klagen an: den Rassismus deutscher Behörden, mauerende Verfassungsschützer und mangelnde Zivilcourage
von Bettina Röder vom 10.07.2018
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Angeklagte Beate Zschäpe (links) im Münchner Gerichtssaal, Opferanwalt Peer Stolle (rechts) im Interview: »Nach dem Prozess ist vor dem Prozess.« (Fotos: pa/dpaPeter Kneffel; dka-kanzlei.de)
Angeklagte Beate Zschäpe (links) im Münchner Gerichtssaal, Opferanwalt Peer Stolle (rechts) im Interview: »Nach dem Prozess ist vor dem Prozess.« (Fotos: pa/dpaPeter Kneffel; dka-kanzlei.de)

Publik-Forum.de: Herr Stolle, am morgigen Mittwoch wird die Urteilsverkündung im NSU-Prozess erwartet. Ist das tatsächlich dann alles Vergangenheit?

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Stolle: Nein, das wird es nicht sein. Wir, Vertreter der Nebenklage, aber auch die kritische Öffentlichkeit, haben uns immer dafür eingesetzt, dass das Urteil kein Schlussstrich sein darf.

Was heißt das aber?

Stolle: Wir gehen davon aus, dass weitere Aufklärung auf verschiedenen Ebenen folgen muss. Denn den Möglichkeiten, die Beweisaufnahme zu erweitern, sind die Richter nur teilweise nachgekommen. Es ist versäumt worden, sich die relevanten rechten Netzwerke vor Ort anzusehen. Wie sehen die Helferstrukturen des NSU aus? Es ist ja offensichtlich, dass das Ausspähen der Tatorte und anderer möglicher Anschlagsziele nicht von Ortsfremden durchgeführt werden konnte. Zu diesem Komplex hatten wir verschiedene Beweisanträge gestellt. Konkret auch zu Dortmund, wo die Familie Kubasik herkommt, die ich mit mehreren Kollegen vertrete. Diese Anträge wurden vom Senat wegen angeblich fehlender Relevanz abgelehnt. Das war auch so bei unseren Anträgen, mit denen wir die Rolle des Verfassungsschutzes aufklären wollten. Auch diesen Anträgen ist der Senat nur teilweise nachgegangen.

Inwiefern?

Stolle: Es wurden zwar einige V-Leute und deren V-Mann-Führer vom Verfassungsschutz geladen. Viele aber auch nicht. Bei einigen wissen wir bisher nur deren Decknamen, weil der Verfassungsschutz viele Akten vernichtet hat und andere nicht herausgibt. Der V-Mann Ralf Marschner aus Zwickau, dessen Ladung wir auch beantragt hatten, ist einer der zentralen V-Männer im Umfeld des NSU. Seit den 90er Jahren eine zentrale Figur in der ostdeutschen Nazi-Szene, dann V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz und zur gleichen Zeit wohnhaft in Zwickau wie Mundlos, Bönhardt und Zschäpe. Zeugen haben berichtet, dass die drei für ihn gearbeitet hätten. Das Gericht ist unserem Antrag auf Ladung nicht gefolgt und hat dadurch den Verfassungsschutz geschützt. Das tat es auch in Bezug auf den hessischen Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme, der in Kassel am Tatort anwesend war und heute noch bei einer hochrangigen Landesbehörde beschäftigt ist. Das sind nur zwei von vielen Beispielen. Das Netzwerk des NSU muss weiter untersucht werden.

Wie wahrscheinlich sind nach dem NSU-Prozess weitere Straftaten?

Stolle: Die Gefahr des rechten Terrors ist nach wie vor aktuell. Ich verweise auf die rechtsextreme Gruppe Freital, die vom OLG Dresden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurde. Aber auch auf die Old School Society, ein bundesweites rechtsextremes Terror-Netzwerk, das in München verurteilt wurde. Zwei Gruppen, die wohl nur die Spitze eines Eisbergs sind. Es gibt einen gesellschaftlichen Nährboden für rechten Terror, der mit diesen Verurteilungen nicht beseitigt ist. Die derzeitige Situation ist vergleichbar mit der Anfang der 90er Jahre. Damals wie heute gab und gibt es eine militante Naziszene. Jetzt gibt es einen öffentlichen Diskurs, der gegen Flüchtlinge und auf klare Abschottung gerichtet ist. Diese Gemengelage kann zu neuen Anschlägen und Ausschreitungen führen.

Was muss geschehen, um das zu verhindern?

Stolle: Es bedarf einer intensiven Auseinandersetzung mit der rassistischen und völkischen Ideologie, auf die sich auch der NSU bezieht. Es bedarf der Thematisierung des Zusammenhangs zwischen einem öffentlichen Diskurs, der Menschen entwertet, und rechter Gewalt. Die Behörden – insbesondere die Polizei – müssen sensibilisiert werden für rechte und rassistische Gewalt. Da ist zwar schon einiges geschehen. Es passiert aber immer noch, dass rechte Gewalt durch die Polizei bagatellisiert, entpolitisiert und als Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Jugendgangs dargestellt wird. Das ist eine der zentralen Schlussfolgerungen aus dem NSU-Komplex.

Sehen Sie da einen Unterschied zwischen Ost und West?

Stolle: Ich sehe keinen qualitativen Unterschied. Ein Großteil der Morde ist in Westdeutschland begangen worden. Dort waren die Ermittlungen in Sachen Rassismus genauso schlimm wie im Osten. Rechte Einstellungen sind im Osten oft sichtbarer als im Westen, aber nicht mehr verbreitet. Was im Osten besonders fehlt, ist eine starke Zivilgesellschaft. Und vielerorts fehlen auch staatliche Strukturen, die sich offensiv mit der Neonazi-Szene auseinandersetzen.

Sie haben an einem Buch mitgearbeitet, das den Titel »Kein Schlusswort« trägt ...

Stolle: Wir, acht Anwältinnen und Anwälte der Nebenklage und vier Betroffene, hatten uns schon während des Verfahrens zusammengetan und uns entschlossen, Plädoyers zu halten, die inhaltlich aufeinander aufbauen. Wir fanden und finden es wichtig, die Punkte anzusprechen, die im Urteil höchstwahrscheinlich ausgespart werden: die Perspektive der Betroffenen, den institutionellen Rassismus der Behörden, das Wissen der Sicherheitsbehörden, die Bedingungen für die Entstehung des NSU und vieles mehr. Wir haben unsere Plädoyers als Buch schon vor dem Urteil veröffentlicht, um damit eine gesellschaftliche Debatte zu unterstützen, die deutlich macht: Das sind die Themen, an denen wir weiterbarbeiten müssen, damit tatsächlich irgendwann alle Fragen zum NSU-Komplex beantwortet sind.

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Personalaudioinformationstext:   Peer Stolle, geboren 1973, promovierter Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, hat im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München die Tochter und den Sohn des am 4. April 2006 in Dortmund ermordeten Kioskbesitzers Mehmet Kubasik vertreten. Stolle ist auch Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte-Vereins.
Zum Weiterlesen: Kein Schlusswort. Nazi-Terror, Sicherheitsbehörden, Unterstützernetzwerk, Plädoyers im NSU-Prozess, VSA-Verlag Hamburg, 2018
Schlagwörter: Rassismus Verfassungsschutz
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