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Urlaub vom Internet

Der Europäische Gerichtshof hat den Suchmaschinenbetreiber Google verpflichtet, in bestimmten Fällen personenbezogene Einträge zu löschen. Doch so einfach ist das nicht, wie Philipp Franz festgestellt hat. Dafür sind viel Geduld und Ausdauer nötig. Den angehenden Medienwissenschaftler stört die große Macht der Suchmaschinen. Doch geht es auch ohne sie? Er probiert es aus und geht offline auf Reisen. Ein Selbstversuch
von Philipp Franz vom 14.08.2014
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Lässt sich eine Reise, zum Beispiel nach Berlin, vorbereiten und antreten, ganz ohne das Internet zu Rate zu ziehen und damit dort seine Spuren zu hinterlassen? Kann man Google ein Schnippchen schlagen? Es kommt auf einen Versuch an (Foto: Getty Images/iStockphoto, modifiziert)
Lässt sich eine Reise, zum Beispiel nach Berlin, vorbereiten und antreten, ganz ohne das Internet zu Rate zu ziehen und damit dort seine Spuren zu hinterlassen? Kann man Google ein Schnippchen schlagen? Es kommt auf einen Versuch an (Foto: Getty Images/iStockphoto, modifiziert)

Das Internet bietet schier unendliche viele Möglichkeiten zur Recherche. Ich nutze sie gern. Auch neulich, um einen Kurztrip nach Berlin zu planen. Das Internet ist bei der Reiseplanung ein guter Partner: hilfsbereit, schnell, zuverlässig. Nur ein paar Worte tippe ich in eine ansprechende Suchmaske und schon bekomme ich alles, was für meine Reise nötig ist – das preisgünstigste Hotel, die beste Bahn- oder Busverbindung und sogar das bevorstehende Wetter. Doch meine Freundschaft zum weltweiten Netz bekam in letzter Zeit Risse. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) vom 13. Mai, wonach Google verpflichtet werden kann, Links zu persönlichen Daten zu löschen, hat dem Suchmaschinenbetreiber einen Dämpfer verpasst. Eigentlich hätte bei Verbrauchern danach das gute Gefühl entstehen können, dass Google mit sich reden lässt, sich nicht alles erlauben kann. Wie ein guter Partner eben. Doch bei mir blieb ein schales Gefühl zurück, dass es mit der viel beschworenen Freiheit im Internet nicht allzu gut bestellt ist.

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Was Google löscht, ist dennoch weiter abrufbar

Während ich nach Reisemöglichkeiten für Berlin suche, lese ich in verschiedenen Nachrichtenportalen vom Rechtsspruch gegen Google. Der EUGH gab einem Klagenden Recht. Ein Spanier hatte sich über die Suchmaschine geärgert, weil die bei der Eingabe seines Namens einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren anzeigte. Das Gericht forderte Google nun auf, den Verweis auf den Zeitungsartikel zu löschen. Er urteilte, dass der Suchmaschinenbetreiber bei personenbezogenen Daten für die Verarbeitung auf Seiten Dritter verantwortlich ist. Das heißt: die Privatperson kann in bestimmten Fällen gegen die Verweise auf Webseiten klagen.

Google vergisst nicht gern. Aber das Urteil beweist, dass man Suchmaschinenbetreiber dazu bringen kann, persönliche Informationen aus dem Internetverlauf zu löschen. Gleichwohl muss Google vorher prüfen, ob die Informationen nicht doch etwa für die Öffentlichkeit wichtig sind und welchen Bekanntheitsgrad der Kläger hat. Auf Google sind die Löschanträge seit dem 30. Mai zugänglich und ich habe das Gefühl, dass der Datenklau hier nicht so recht aufhört, da man mindestens die Kopie seines Personalausweises und andere personenbezogene Daten preisgeben muss.

Und die Links werden nur auf den europäischen Servern gelöscht, die eigentlichen Webseiten bleiben vorhanden und über die amerikanische Variante von Google sind sie immer noch abrufbar. Außerdem habe ich die Befürchtung, dass sich Google bei Löschgesuchen als Möchtegern-Amt entpuppt, lange Wartezeiten und viel Bürokratie. Wer hier keine Ausdauer hat, wird sich dem Giganten beugen.

Das Urteil hat mich dazu gezwungen, über Google nachzudenken. Gern hätte ich am Bild der unbegrenzten Freiheit festgehalten. Aber das geht so nicht mehr. Ich bin sauer.

»Ich brauche weder online-Ticket noch Preisvergleiche«

Nun will ich Google rauslassen aus meiner Reiseplanung. Das Auto einer Freundin bietet sich als willkommene Lösung an. Ich brauche weder Online-Bahnticket noch Preisvergleiche bei Mietwagen. Eine Übernachtung lasse ich mir von Bekannten empfehlen und wähle, ohne vorher im Netz zu schauen, ob mir die Zimmer gefallen. Den Weg werde ich ohnehin ohne Routenplaner finden. Mehrere Besuche in der Hauptstadt lassen mich sicher die Fahrt starten. Ich bin stolz auf mich, weil ich ohne Google klarkomme. Aber dann werde ich doch eines besseren belehrt.

Kurz vor Berlin nehme ich die falsche Ausfahrt und bin in Kürze im komplizierten Straßennetz der Großstadt verloren. Kein Atlas ist im Handschuhfach, kein Navi. Was soll ich tun? Rechts ranfahren und Passanten nach dem Weg zu meinen Hotel zu fragen, das sie vermutlich ohnehin nicht kennen? Ich bin müde, genervt, auch ein bisschen panisch.

Ach, was soll’s. Ich bemühe dann doch Google Maps auf meinem Smartphone auf der Suche nach einem Ausweg. Das digitale Kartensystem und sein integrierter Routenplaner helfen mir, mich zu orientieren. Ganz ohne Internet geht es dann irgendwie doch nicht. Nicht, wenn man nicht auf all die Annehmlichkeiten verzichten will. Aber alles will ich mir nicht gefallen lassen.

Es sind mehr als Netiquette und Schutzprogramme für Kinder notwendig, um diesen Ort namens Internet wieder frei werden zu lassen. Wir brauchen Gesetze und einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Deutschland. Aber viele Dienste und Seiten des WWW liegen außerhalb unserer Grenzen. Ein freies Netz ist Utopie. Aber eine letzte Bastion bleibt: offline gehen. Das habe ich getan, als ich in meinem Hotelzimmer ankam und dann die Hauptstadt ganz neu kennen gelernt.

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Personalaudioinformationstext:   Philipp Franz ist Masterstudent im Studiengang Medien, Ethik, Religion an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Als Blogger (www.ausgefranzt.blogspot.de) ist er auf die sozialen Medien und vor allem das Internet angewiesen. Dennoch nimmt er sich immer wieder Auszeiten und selbst auferlegte Beziehungspausen zum World Wide Web.
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