Wolfram Weimer

Wolfram Weimer, Kulturstaatsminister der Bundesregierung, muss eine juristische Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Berlin hat per Eilverfahren entschieden, dass Weimer die Betreiberinnen des Buchladens »Zur schwankenden Weltkugel« nicht als politische Extremisten bezeichnen darf. Eine entsprechende, von ihm zuvor geforderte Unterlassungserklärung hatte Weimer abgelehnt.
Es geht um den Deutschen Buchhandlungspreis. Wegen nicht näher bezeichneter »verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse« hatte Weimer drei Buchhandlungen aus der Vorschlagsliste der Jury gestrichen. Auf eine Interviewfrage der »Zeit« nach den Gründen sagte Weimer: »Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.«
Gegen die »stigmatisierende Bezeichnung« als Extremisten zogen die Berliner Betreiberinnen der »Schwankenden Weltkugel« vor Gericht. Es handle sich um einen rechtswidrigen Eingriff in Grundrechte. Eine Sprecherin Weimers wehrte sich: Es müsse dem Staatsminister und anderen Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein, diesen Satz zu sagen. Er enthalte im übrigen »keinerlei Bezug zu einer konkreten Person«.
Das Verwaltungsgericht hingegen befindet, Weimers Äußerung verletze das Persönlichkeitsrecht der Betreiberinnen. Für die Bewertung, sie seien politische Extremisten, existiere »keine belastbare Tatsachengrundlage«. Trotz Nachfragen habe Weimer nicht aufgeklärt, welche Erkenntnisse ihn bewogen hätten, den Verfassungsschutz nach dem Buchladen zu fragen.




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