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»Reporter ohne Grenzen« hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Erfolg gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) erzielt. Der Auslandsgeheimdienst darf ab sofort keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen der Journalistenorganisation in seinem Metadaten-Analysesystem VerAS speichern, wie das Gericht entschied. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Telefon-Metadaten verletze das in Artikel 10 des Grundgesetzes festgeschriebene Fernmeldegeheimnis, so die obersten Verwaltungsrichter. Dies gelte ungeachtet der vom BND vorgenommenen Anonymisierung der Daten. Solche Eingriffe seien nur zulässig, wenn die Erhebung der Daten und ihre weitere Verwendung auf eine gesetzliche Grundlage gestützt werden könnten. Für die Verarbeitung von Metadaten in Ve




