Aufgefallen
Die Vorkämpferin
Das gibt es nicht oft: Nach der Urteilsverkündung ermutigte der Richter die Verurteilte mit den Worten: »Sie müssen dieses Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz.« Zuvor hatte das Landgericht Gießen die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen in zweiter Instanz bestätigt. Vor knapp einem Jahr war sie von sogenannten Abtreibungsgegnern angezeigt und zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Ihr Name wurde dadurch weithin bekannt, und die Diskussion über den strittigen Paragraphen 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, entflammte im ganzen Land.
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