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Völlig kopflos beim Kopftuch

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die Kirche als Arbeitgeber darf einer muslimischen Angestellten das Kopftuch verbieten. In christlichen Krankenhäusern also nur christliche Symbole? Wie christlich ist das denn?
von Elisa Rheinheimer-Chabbi vom 10.10.2014
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Darf eine Muslima in einem kirchlichen Krankenhaus als Pflegerin arbeiten? Ohne Kopftuch: ja. Mit Kopftuch: nein. Es sei das Recht christlicher Träger, die Beschäftigung kopftuchtragender Frauen abzulehnen. So urteilte Ende September das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

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