»Fünfmal sollst du beten«
Hat ein hohes deutsches Gericht die weltanschauliche Neutralität des Staates – in diesem Fall der öffentlichen Schule – gering geschätzt, weil und indem es einem 16-jährigen muslimischen Schüler in Berlin das Recht eingeräumt hat, in der Schule zu beten? Nein! Auch wenn die eifrigen Wächter ebendieser Neutralität des Staates meinen, sich mal wieder aufregen und die Forderung aufstellen zu müssen, religiöse Bekundungen gefälligst aus der Schule zu verbannen. Sie irren.
Geklagt hatte der Gymnasiast im Berliner Stadtteil Wedding gegen seine Schule, weil diese ihm keinen Raum zum Gebet zur Verfügung stellen wollte. Der Schüler verwies darauf, dass er als Muslim verpflichtet sei, fünfmal am Tag zu beten und er dies auch vormittags in der Schule tun wolle. Das Berliner Ver