»Fünfmal sollst du beten«
von
Hartmut Meesmann
vom 09.10.2009
Hat ein hohes deutsches Gericht die weltanschauliche Neutralität des Staates – in diesem Fall der öffentlichen Schule – gering geschätzt, weil und indem es einem 16-jährigen muslimischen Schüler in Berlin das Recht eingeräumt hat, in der Schule zu beten? Nein! Auch wenn die eifrigen Wächter ebendieser Neutralität des Staates meinen, sich mal wieder aufregen und die Forderung aufstellen zu müssen, religiöse Bekundungen gefälligst aus der Schule zu verbannen. Sie irren.
Sie haben bereits ein
-Abo? Hier anmelden
Datum der Erstveröffentlichung: 09.10.2009

Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0