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»Fünfmal sollst du beten«

Dürfen Muslime das in der staatlichen Schule? Warum nicht?
von Hartmut Meesmann vom 09.10.2009
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Hat ein hohes deutsches Gericht die weltanschauliche Neutralität des Staates – in diesem Fall der öffentlichen Schule – gering geschätzt, weil und indem es einem 16-jährigen muslimischen Schüler in Berlin das Recht eingeräumt hat, in der Schule zu beten? Nein! Auch wenn die eifrigen Wächter ebendieser Neutralität des Staates meinen, sich mal wieder aufregen und die Forderung aufstellen zu müssen, religiöse Bekundungen gefälligst aus der Schule zu verbannen. Sie irren.

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