Leserbrief
Eindeutiger Rechtsbruch
Über den Artikel von Matthias Drobinski zum Flüchtlingssommer habe ich mich sehr gefreut. Auch über die weiteren Artikel zum Thema mit den persönlichen Erfahrungen. Ich danke Ihnen angesichts der öffentlichen Abschottungspolitik, dass Sie zeigen, was möglich war und ist. Einschließlich der Schwierigkeiten, die es gemacht hat und immer noch macht. Leo Petersmann, Witzenhausen
Hätte Angela Merkel von Beginn ihrer ersten Amtszeit damit begonnen, das Land auf Vordermann zu bringen, sich nicht von Anfang an visionslos zurückgelehnt und fast alles bis dato aufgebaute aufgebraucht, hätte sie auch die Flüchtlingskrise gut meistern können! Migration ist auch immer eine Chance und im besten Falle profitieren alle von ihr. Die Kanzlerin hat bis dahin zehn Jahre Zeit dafür gehabt eine Infrastruktur aufzubauen, um die uns heute andere beneiden könnten, und danach noch einmal ganze sechs Jahre, um alles in geregelte Bahnen zu führen. Leider verpasste sie diese historische Chance. Heute stehen wir vor einem riesigen Scherbenhaufen, den nun ihr Nachfolger »ausMerzen« muss. Ullrich Herzau, Berlin
Ich selbst engagiere mich seit Jahrzehnten für Flüchtlinge und verfolge auch kommunalpolitisch sehr »hautnah« die Probleme, die sich der Gemeinde, aber auch vielen Ehrenamtlichen mit der Aufnahme so vieler Flüchtlinge aus Syrien und später aus der Ukraine gestellt haben. Vor diesem Hintergrund muss ich trotz meiner grundsätzlichen Empathie für das Schicksal eines jeden einzelnen Flüchtlings sagen, dass es für das Funktionieren unserer Gemeinden und für die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft gut ist, dass die Zahl der bei uns ankommenden Flüchtlinge deutlich zurückgeht. So können Turnhallen wieder geöffnet, Flüchtlingskinder in Schulen besser betreut und die unsäglichen und integrationsfeindlichen Massenunterkünfte schrittweise aufgelöst werden. Der Satz von Altpräsident Joachim Gauck: »Unser Herz ist groß, doch unsere Möglichkeiten sind endlich«, trifft halt in jeder Hinsicht zu. Roger Peltzer, Kerpen
Dobrindt handelt verfassungswidrig. Artikel 25 Grundgesetz: »Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.« Zu diesen Regeln gehört auch der von der Bundesrepublik Deutschland vollzogene Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention. Hierbei ist besonders das Verbot der Ausweisung und Zurückweisung zu beachten. Peter Speth, Klingenberg
Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen ist nicht »rechtlich heikel«, sondern eindeutig Rechtsbruch. Angeordnet von jemandem aus der Phalanx derjenigen, die 2015 gar nicht wollten, dass wir es schaffen. Und der sich 2018 dadurch hervorgetan hat, Menschen, die sich – häufig ehrenamtlich und kaum kostendeckend – um rechtsstaatliche Verfahren bemühten, als »Anti-Abschiebe-Industrie« zu diffamieren. Mit diesem Verständnis des Rechtsstaats wäre er an sich ein Fall für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz gewesen. Stattdessen ist er jetzt Bundesinnenminister, selbst oberster Chef des Verfassungsschutzes und missachtet europäisches Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention in Amt, aber sicher nicht in Würden. Reiner Neises, Karlsruhe
