Kopftuch für Juristinnen erlaubt?
vom 22.07.2016
Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das bayerische Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen gekippt. Geklagt hatte eine angehende Juristin muslimischen Glaubens, die sich während ihres Referendariats benachteiligt sah, weil sie wegen ihres Kopftuchs Verhandlungen vom Zuschauerraum aus verfolgen musste und keine Sitzungsleitung unter Aufsicht des Ausbildungsrichters übernehmen durfte. Diese Ungleichbehandlung mit anderen Referendaren wollte sie nicht hinnehmen.
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Datum der Erstveröffentlichung: 22.07.2016

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