Zur mobilen Webseite zurückkehren
Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 12/2018
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Hitlers Glocke

vom 22.06.2018
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

Im Streit um die sogenannte Nazi-Glocke im Turm der protestantischen Jakobskirche in Herxheim hat es die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den Pfarrer und den Bürgermeister des Ortes einzuleiten. Weil die Kirchengemeinde das Hakenkreuz und die Inschrift der Glocke »Alles fürs Vaterland – Adolf Hitler« nicht entfernen lassen will, sind die Kläger der Meinung, hier werde das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet, was nach deutschem Recht strafbar ist. Das sieht die Generalstaatsanwaltschaft anders. Maßgeblich sei, dass sich die Glocke seit 1934 unverändert im Mauerwerk der Kirche befände. Die Inschrift sei je nach Lichtverhältnissen und Standpunkt gar nicht oder nur äußerst eingeschränkt zu sehen.

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung.

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette.