Auswertung von Handydaten unzulässig
Die umstrittene Handydatenauswertung von Asylsuchenden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig. Klägerin war eine 44-jährige Afghanin, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt wird. Laut GFF geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass das Auslesen der Datenträger zum Zeitpunkt der Antragstellung im Asylverfahren rechtswidrig ist, weil es zur Feststellung der Identität und Herkunft nicht erforderlich sei. Das stelle nun rechtlich die gesamte Praxis des Bundesamtes infrage, sagte eine GFF-Juristin: »Das Bamf verletzt mit seinen Handydatenauswertungen Grundrechte.« Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens hat das Gericht die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Handydatenauswertung ist seit einer Änderung der Asylgesetzgebung im Jahr 2017 erlaubt. Das Bundesamt darf Daten auslesen, wenn ein Asylsuchender keine Dokumente vorweisen kann. Ein konkreter Verdacht auf falsche Angaben ist nicht erforderlich. Ausgewertet werden Kontakte, Anruflisten, Browserverläufe oder Geodaten aus Fotos, um Hinweise auf Identität und Herkunft zu erhalten.
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