Ich will das nicht
von
Eva-Maria Lerch
vom 13.05.2016
Wenn eine Frau zum Opfer einer Vergewaltigung wird, kostet es sie oft große Kraft, den Täter anzuzeigen. Und dann muss sie häufig erleben, dass der Vergewaltiger ungestraft davonkommt – weil sie sich nicht körperlich gegen ihn gewehrt hat. Jetzt hat die Bundesregierung beschlossen, diese alte Vorgabe im Strafrecht zu ändern. Doch ihre Reform geht nicht weit genug.
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Datum der Erstveröffentlichung: 13.05.2016

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