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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 5/2018
Der Inhalt:

Fürs Schwarzfahren nicht in den Knast

vom 09.03.2018
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Viele Straftäter kommen ins Gefängnis, weil sie ihre Geldstrafen, etwa fürs Schwarzfahren, nicht begleichen können. Kostenpunkt für den Steuerzahler: 131,62 Euro pro Tag und Häftling. Das sind schätzungsweise 150 bis 200 Millionen Euro pro Jahr. Und immer wieder kommt es vor, dass sich Häftlinge aus diesem Grund das Leben nehmen. Oder aus dem Gefängnis ausbrechen.

Nicht nur der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will speziell das Schwarzfahren entkriminalisieren: Auch der Deutsche Richterbund hat jüngst das Schwarzfahren als Straftatbestand infrage gestellt. Die Gerichte könnten so entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, in Berlin: »Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen Schwarzfahren sc

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