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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 5/2018
Der Inhalt:

Erfolg für Westsahara

vom 09.03.2018
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. Februar stellt klar, dass die Westsahara nicht Teil des Staatsterritoriums von Marokko ist. Konkret ging es um die Gültigkeit eines EU-Fischereiabkommens mit Marokko, das auch die Küstengewässer Westsaharas einschloss. Marokko hat Westsahara 1975 völkerrechtswidrig annektiert. Nach Ansicht der Richter in Luxemburg hat Marokko deshalb kein Recht, über den Umgang mit Fischbeständen in den Gewässern vor der Westsahara verfügen zu können. Der Geltungsbereich des EU-Abkommens wird somit deutlich eingeschränkt. »Für die Sahrauis bedeutet das einen Sieg der Gerechtigkeit«, erklärt Ulrich Delius von der Gesellschaft für bedrohte Völker. Die EU zählte bislang mit ihren Fischtrawlern zu den Hauptnutzern dieser Küstengewässer. Der grüne EU-Abgeordnete Florent Marcellesi forderte die Europäische Kommission sowie die EU-Staaten zu einem »kompletten Neustart hinsichtlich der Beziehungen zu Marokko und Westsahara« auf, »in Übereinstimmung mit internationalem Recht«.

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