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Höherer Mindestlohn in Frankreich

vom 22.02.2013
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Die französische Regierung hat den gesetzlichen Mindestlohn im Jahre 2012 von 9,22 Euro pro Stunde um 2,3 Prozent auf 9,43 Euro erhöht. Damit hat Frankreich nach Luxemburg mit 10,41 Euro den zweithöchsten gesetzlichen Mindestlohn in der Europäischen Union. 20 von 27 Mitgliedsländern haben einen gesetzlichen Mindestlohn, Deutschland nicht. Würde hierzulande ein Mindestlohn von 9,43 Euro pro Stunde gelten, hätten rund neun Millionen Beschäftigte ein höheres Einkommen. Das ergibt sich aus dem aktuellen Entwurf des Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung.

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