Das Ende der Solidarität
Das Ende des solidarischen Gesundheitssystems ist mit Jahresbeginn eingeläutet worden. Am 1. Januar trat das »Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung« in Kraft. Für die Versicherten bedeutet das: Sie müssen mehr bezahlen.
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Datum der Erstveröffentlichung: 14.01.2011
Was sich ändertDer Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 15,5 Prozent. Der Anteil der Arbeitgeber wird bei 7,3 Prozent eingefroren, Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent. Krankenkassen, die mit den Beiträgen nicht auskommen, können einen Zusatzbeitrag verlangen, der für alle gleich hoch ist. Zwölf Krankenkassen verlangen derzeit einen solchen Beitrag in Höhe von 8 bis 15 Euro im Monat. Ein Sozialausgleich aus Steuermitteln ist geplant – aber ungenügend. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird erleichtert. Versicherte können sich dafür entscheiden, die Arztrechnung selbst zu bezahlen und dann später bei der Krankenkasse einzureichen.
Was sich ändertDer Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 15,5 Prozent. Der Anteil der Arbeitgeber wird bei 7,3 Prozent eingefroren, Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent. Krankenkassen, die mit den Beiträgen nicht auskommen, können einen Zusatzbeitrag verlangen, der für alle gleich hoch ist. Zwölf Krankenkassen verlangen derzeit einen solchen Beitrag in Höhe von 8 bis 15 Euro im Monat. Ein Sozialausgleich aus Steuermitteln ist geplant – aber ungenügend. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird erleichtert. Versicherte können sich dafür entscheiden, die Arztrechnung selbst zu bezahlen und dann später bei der Krankenkasse einzureichen.

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