TTIP: Sondergerichte für Konzerne?
vom 31.03.2016

Sind Sondergerichte für Konzerne sinnvoll? Stormy-Annika Mildner (links) meint ja, sie leitet die Abteilung Außenwirtschaft des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Martina Römmelt-Fella widerspricht, sie ist Geschäftsführerin des Unternehmens Fella Maschinenbau (Fotos: Privat)

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Stormy-Annika Mildner: Ja, das kann Arbeitsplätze sichern
Die Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland haben sich seit 1990 verfünffacht. Dieses Auslandsengagement sichert Wohlstand und Arbeitsplätze bei uns und in anderen Ländern. Auslandsinvestitionen gehen aber mit Risiken einher. Da kann der Schutz vor Diskriminierung, unfairer Behandlung oder vor Enteignung Investoren ermutigen. Genau diesen Schutz bieten völkerrechtlich verbindliche Investitionsschutzverträge. Bei Vertragsbruch kann ein Investor von dem Staat, in dem er investiert hat, vor einem Schiedsgericht Schadenersatz verlangen.
Dieses völkerrechtliche Instrument wurde von Deutschland erfunden. Noch heute unterhalten wir weltweit die größte Anzahl dieser Verträge. Allerdings gibt es auch Reformb
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Aber wie gesagt: wir wissen noch alle nicht wirklich, was hinter verschlossenen Türen verhandelt wird. Wer böses ahnt ist sicher kein Schelm.
Wer seine Kunden nicht einzuschätzen vermag, sollte nicht das Recht erhalten, sie auf seine "Gewinnausfälle" verklagen zu können, wenn sie seine Produkte ablehnen, oder die Gesetzgeber mit Klageandrohungen unter Druck setzen zu können.
Die "regulatorische Kooperation" soll ja eh´ schon Gesetzesentwürfe vorab auf "Handelshemmnisse" PRÜFEN dürfen. Auch das geht entschieden zu weit.
Hat die Gesellschaft der Wirtschaft zu dienen oder ist es nicht eher umgekehrt?
ich bin entsetzt über die tendenziöse Eingangsformulierung: es braucht keinen Schutz der Investoren vor staatlicher Willkür. Die "staatliche Willkür" sind z.B. Mindestlöhne, Arbeitnehmerschutzbestimmungen, Gentechnik-Verbote, Umweltauflagen - also Dinge, für die wir u.U. lange gekämpft haben. Die politische Ebene hat aufgrund des "Bürgerwillens" Gesetze und Entscheidungen auf den Weg zu bringen. Wir brauchen die Stärkung basisdemokratischer Teilhabe, aber auf keinen Fall die Teilhabe der Konzerne bei der Gesetzgebung und Gerichte, die unabhängig jeglicher demokratischer Legitimation die Entscheidungen der gewählten Regierungen außer Kraft setzen können.
Mit dem MAI gab es ja schon einen Vorläufer, der seinerzeit zum Glück verhindert werden konnte. Wer sich dessen erinnert, wird sich nicht schwertun, den mit neuen Namen versehenen gleichen Anliegen STOP zu sagen.
Christoph Rinneberg
Staaten soll das REcht genommen werden, Vebraucher gegen Konzerne zu schützen. Dagegen bin ich!