TTIP: Sondergerichte für Konzerne?
Stormy-Annika Mildner: Ja, das kann Arbeitsplätze sichern
Die Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland haben sich seit 1990 verfünffacht. Dieses Auslandsengagement sichert Wohlstand und Arbeitsplätze bei uns und in anderen Ländern. Auslandsinvestitionen gehen aber mit Risiken einher. Da kann der Schutz vor Diskriminierung, unfairer Behandlung oder vor Enteignung Investoren ermutigen. Genau diesen Schutz bieten völkerrechtlich verbindliche Investitionsschutzverträge. Bei Vertragsbruch kann ein Investor von dem Staat, in dem er investiert hat, vor einem Schiedsgericht Schadenersatz verlangen.
Dieses völkerrechtliche Instrument wurde von Deutschland erfunden. Noch heute unterhalten wir weltweit die größte Anzahl dieser Verträge. Allerdings gibt es auch Reformbedarf bei Investitionsschutzverträgen. Im Interesse der Bürger muss die Regulierungshoheit des Staates gesichert sein. Verwendete Rechtsbegriffe müssen präzise sein, damit Staat, Bürger und Investoren wissen, worauf sie sich einlassen. Auch sollten neue Abkommen Berufungsverfahren vorsehen.
Es gibt gute Gründe, auch im geplanten Transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) ein modernes Investitionskapitel aufzunehmen. Die USA sind Europas wichtigster Wirtschaftspartner, da können auch Investitionsstreitigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Die Europäische Kommission hat Ende 2015 einen fortschrittlichen Vorschlag zur Ausgestaltung des Investitionsschutzes in TTIP vorgelegt. Sie geht darin auf die genannten Kritikpunkte ein. Noch wissen wir nicht, wie die US-Regierung auf den Vorschlag reagieren wird. Aber ich bin mir sicher: Ein modernes Investitionsabkommen mit den USA ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besseren, weltweiten Standard für Investitionsverträge.
Martina Römmelt-Fella : Nein, das heißt mehr Macht für Multis
Jüngst ist die EU-Handelskommissarin ja auf die breite Kritik an Sondergerichten für Konzerne eingegangen. Statt privaten Schiedsgerichten soll es nun ein Gerichtssystem für Investitionen geben. Damit sollen Streitfälle zwischen Investoren und Staaten zwar tatsächlich vor ein unabhängiges Gericht kommen. Der Kern aber bleibt gleich. Nach wie vor wird damit ein paralleles Rechtssystem aufgebaut. Klagemöglichkeiten sind nur für ausländische Investoren (vor allem für Konzerne), nicht aber für Staaten oder gesellschaftliche Organisationen vorgesehen.
Ich lehne sowohl das Original als auch den alten Wein in neuen Schläuchen ab. Auch der Deutsche Richterbund kritisiert diesen vorgeschlagenen Investorenschutz, da sich beispielsweise nationale Gerichte dann diesem Gericht beugen müssten. Der Deutsche Richterbund zweifelt zudem an der Unabhängigkeit der Richter an solch einem Gericht.
Ich meine: Die existierenden Gerichte der EU-Mitgliedsstaaten können ausländischen Investoren schon jetzt einen effektiven Rechtsschutz bieten. Wir wollen keine Sondergerichte für einzelne Gruppen. Und: Uns kleinen und mittleren Unternehmen ist der Zugang zu solchen Systemen praktisch allein wegen der hohen Verfahrenskosten verwehrt: durchschnittlich acht Millionen Dollar.
Ich befürchte, dass von TTIP wie von anderen Freihandelsabkommen nur die multinationalen Unternehmen profitieren. Der Investorenschutz wird dabei über den Schutz von Arbeitnehmern, Umwelt und Verbrauchern gestellt, weil große Konzerne im Zweifel Gesetze beklagen können, die Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz oder Gesundheitsschutz stärken sollen.
