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Deportation in die Türkei

von Elisa Rheinheimer-Chabbi vom 04.04.2016
Heute tritt das Türkei-EU-Abkommen über die Rückführung von Flüchtlingen de facto in Kraft. Es stellt einen weiteren Rechtsbruch in einer Reihe von Verstößen gegen das Völkerecht dar. Die Verantwortung wird abgewälzt – auf Griechenland und den immer autoritärer werdenden türkischen Staat
Zurück in die Türkei: Rund 200 Flüchtlinge wurden am 4. April vom griechischen Lesbos aus ins türkische Izmir gebracht. Offiziellen Angaben zufolge stammen sie aus Pakistan, Bangladesch und Marokko und haben in Griechenland noch keinen Asylantrag gestellt. (Foto: pa/epa/Tolga Bozoglu)
Zurück in die Türkei: Rund 200 Flüchtlinge wurden am 4. April vom griechischen Lesbos aus ins türkische Izmir gebracht. Offiziellen Angaben zufolge stammen sie aus Pakistan, Bangladesch und Marokko und haben in Griechenland noch keinen Asylantrag gestellt. (Foto: pa/epa/Tolga Bozoglu)
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Es ist soweit. Das türkische Charterschiff Nazli Jale liegt im Hafen von Mytilini auf der griechischen Insel Lesbos bereit. Nicht, um Touristen zu einer entspannten Bootstour einzuladen, sondern um Flüchtlinge zurück in die Türkei zu bringen. Damit ist heute für rund 200 Asylsuchende der Traum von einem Leben in Freiheit und Sicherheit in Europa geplatzt. Viele weitere werden folgen. Rückführung heißt die Praxis offiziell. Man könnte auch sagen: Deportation. Grundlage dafür ist die Gemeinsame Erklärung der EU und der Türkei vom 18. März.

Die perfide Logik hinter diesem Abkommen: Nur wenn ein syrischer Flüchtling bei der Überfahrt sein Leben ris

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Georg Lechner 18.04.2016, 19:09 Uhr:
In Österreich ist es nicht besser. Entgegen dem Rechtsgutachten, das eine zeitverzögerte Bearbeitung von Asylanträgen bei überdurchschnittlichem momentanem Flüchtlingsandrang gestattet, aber eine Verweigerung von Antragsbearbeitungen über der von der Regierung genannten Zahl als unvereinbar mit Völkerrecht und Unionsrecht bezeichnet, spricht die Regierung beinhart weiter von der Obergrenze. Wenigstens tritt dem Rechtsbruch der Chefredakteur des offiziellen Organs der Republik Österreich, Reinhard Göweil, immer wieder entgegen und bezeichnet ihn als eine der Republik unwürdige Dehnung der Verfassung.
Hier noch der Link zum erwähnten Gutachten:
http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=62571