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Vakante Posten
Stellungnahme zur Blockade in Regensburg

vom 25.03.2024
Die AG Christliche Sozialethik fordert Bischof Rudolf Voderholzer auf, die Berufungsverfahren an der theologischen Fakultät nicht länger zu blockieren und spricht von einem Missbrauch des kirchlichen Mitwirkungsrechtes.

Stellungnahme

zum Berufungsverfahren für die Professur „Theologische Sozialethik und Gesellschafts-wissenschaften„ an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg

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Auf ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder der AG Christliche Sozialethik, Professorinnen und Professoren des theologischen Fachs Christliche Sozialethik, die mehr als dreijährige Vakanz der Professur ›Theologische Sozialethik und Gesellschaftswissenschaften‹ an der Fakultät für Katholische Theologie der Universität Regensburg zur Kenntnis genommen – mit großer Sorge und in ebenso großer Verärgerung. Konkreter Anlass sowohl der Sorge als auch der Verärgerung ist der Bericht über die Hintergründe dieser Vakanz im Blog der Zeitschrift ›Communio‹. Dort heißt es, dass der Regensburger Ortsbischof Dr. Rudolf Voderholzer drei an der Regensburger Katholisch-Theologischen Fakultät anstehende Berufungen durch Nichteröffnung der anstehenden Nihil Obstat-Verfahren blockiert, um an der Fakultät eine Erhöhung der Priesterzahl im Professorium durchzusetzen. (Vgl. Leven, Benjamin, 26.01.2024: Der letzte Priester. Quotenstreit in Regensburg, auf: Communio)

Über das Ansinnen, dass Studenten, die sich mit dem Studium der Katholischen Theologie auf das Priesteramt vorbereiten, in der Lehre von Priestern ausgebildet werden, wird – mal mehr, mal weniger offen – gestritten. Strittig ist auch, was die ›angemessene Anzahl‹ von Priestern ist, auf die Papst Franziskus theologische Fakultäten in der Apostolischen Konstitution ›Veritatis Gaudium‹ festlegt, und wer festlegt, was eine ›angemessene Anzahl‹ ist. Darüber müssen sich die Beteiligten verständigen, wenn nötig auch im Streit, der dann insbesondere zwischen den Fakultäten und den für sie zuständigen Diözesanbischöfen auszutragen ist. Einzelne Nihil Obstat-Verfahren sind jedoch in keinem Fall ein Ort, an dem dieser Streit legitimerweise zu führen ist. Im Rahmen der kirchlichen Mitwirkung geht es in diesem Verfahren einzig darum, dass die Berufbarkeit der von einer Universität auf dem Wege der Bestenauslese gefundenen Kandidatinnen und Kandidaten kirchlicherseits geprüft und durch eine Unbedenklichkeitserklärung, das ›Nihil obstat‹, bestätigt wird.

Indem der Regensburger Diözesanbischof die auf konkrete Personen bezogenen Nihil Obstat-Verfahren bisher nicht einmal eröffnet hat, missbraucht er sein Mitwirkungsrecht an Berufungsverfahren der Theologischen Fakultät in seinem Jurisdiktionsbereich, um seine

Position in einer strukturellen Frage durchzusetzen. Damit beschädigt er nicht nur das Verfahren und mindert dessen Akzeptanz. Er erpresst die Fakultät und belastet die Zusammenarbeit zwischen Universität und Diözese sowie zwischen Staat und Kirche. Vor allem aber schädigt und belastet er die von der Universität Regensburg ausgewählten Kolleginnen und Kollegen, deren Nihil-Obstat-Verfahren verschleppt, denen somit das für die Aufnahme der ordentlichen Lehrtätigkeit verlangte Nihil Obstat vorenthalten und deren Berufsfreiheit auf diese Weise empfindlich verletzt wird.

Die AG Christliche Sozialethik erklärt sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen, die von dem Missbrauch des kirchlichen Mitwirkungsrechtes in Regensburg betroffen sind. Mit dieser Stellungnahme will die Arbeitsgemeinschaft dazu beitragen, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht auch noch an anderen Stellen, insbesondere nicht in anderen Berufungsverfahren durch die Blockade des Regensburger Bischofs geschädigt werden.

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Die AG Christliche Sozialethik fordert den Diözesanbischof Dr. Rudolf Voderholzer auf, unverzüglich für ein ordentliches Nihil-Obstat-Verfahren für die nach wissenschaftlichen Kriterien durch die akademischen Gremien der Universität Regensburg ausgewählten Kolleginnen und Kollegen zu sorgen und damit seiner Verantwortung nachzukommen, die er im Rahmen der Mitwirkung der Kirche an der Sicherstellung der Lehre der Katholischen Theologie an der Universität Regensburg hat. Diese Forderung gilt insbesondere für das Berufungsverfahren ›Theologische Sozialethik und Gesellschaftswissenschaften‹, da die betroffene Kollegin oder der betroffene Kollege nun schon seit Jahren auf den ordentlichen Abschluss des Berufungsverfahren warten muss.

Die AG Sozialethik fordert den bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume auf, die Blockade der Berufungsverfahren durch den Regensburger Diözesanbischof zu beenden und auf die Berufung der von der Fakultät im Rahmen der Bestenauslese gefundenen Kandidatinnen und Kandidaten hinzuwirken. Dem Missbrauch kirchlicher Mitwirkungsrechte sollte sich die Landesregierung – im Interesse der Universität Regensburg und der betroffenen Fakultät, im Interesse der Wissenschaftsfreiheit und im eigenen religionspolitischen Interesse, vor allem aber auch im Sinne der Fürsorge gegenüber den Kandidatinnen und Kandidaten – widersetzen.

Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik am 24.03.2024

V.i.S.d.P. Prof. Dr. Michelle Becka (Vorsitzende), [email protected]

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